Online-Shops sollen zugänglich sein – für wirklich alle Menschen. Spätestens mit dem European Accessibility Act (EAA) wurde die Barrierefreiheit für Online-Shops seit 28. Juni 2025 zur gesetzlichen Pflicht. Doch Sie scheuen sich vor dem großen Shopware-Update auf 6.7? In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie schon jetzt mit Shopware 6.6 und dem Feature-Flag ACCESSIBILITY_TWEAKS nahezu den gleichen Standard in der Barrierefreiheit erreichen wie im Major-Update 6.7. Außerdem stellen wir Ihnen unser aloha Theme vor, das Ihnen den komplexen Umbau abnimmt und den Shop ohne Frust und Zusatzkosten fit für die Zukunft macht.
1 | Rechtliche Grundlagen – warum 2025 niemand mehr daran vorbeikommt
Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die bereits 2019 verabschiedet wurde und am 28. Juni 2025 verbindlich wurde. Ab diesem Stichtag müssen Online-Shops in allen EU-Mitgliedstaaten barrierefrei nutzbar sein – sonst drohen Beanstandungen, Bußgelder oder sogar Vertriebsverbote.
Deutschland hat den EAA mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht überführt. Auch dieses Gesetz trat am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet privatwirtschaftliche Händler ausdrücklich, digitale Angebote – darunter Online-Shops – nach klaren Barrierefreiheitsanforderungen bereitzustellen. Von der Einhaltung können sich lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden befreien lassen. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder sind befugt, Verstöße zu ahnden oder sogar den Vertrieb zu untersagen.
Als technischer Referenzrahmen gilt der internationale Standard WCAG 2.1 (Level AA). Diese Richtlinien definieren u. a. Mindestkontrastwerte, Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte und Fehlerbehandlung. Auch wenn WCAG „nur“ eine Empfehlung ist, wird sie in fast allen Gesetzestexten direkt oder indirekt genannt und damit zur Norm. Das deutsche BITV 2.0 verpflichtet bislang ausschließlich öffentliche Stellen, doch die BFSG-Pflichten weiten diesen Anspruch de facto auf den gesamten B2C-E-Commerce aus.
Für Shopbetreiber bedeutet das zweierlei:
- Compliance-Risiko minimieren – Abmahnungen und Umsatzausfälle vermeiden.
- Nutzerkreis vergrößern – Eine zugängliche Oberfläche verbessert Usability, Conversions und SEO.
Ausnahme B2B und Kleinunternehmen
Das BFSG greift nicht für Online-Shops, die sich ausschließlich an Unternehmen (B2B) richten oder als Kleinunternehmen agieren (< 2 Millionen Umsatz und weniger als 10 Mitarbeiter/-innen)
2 | Alles, worauf Shopbetreiber praktisch achten müssen
Barrierefreiheit ist mehr als „größere Schrift“. Im Kern geht es darum, jede Funktion ohne fremde Hilfe nutzbar zu machen – unabhängig von motorischen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Die wichtigsten Handlungsfelder in diesem Zusammenhang:
- Farben & Kontraste
Text und Bedienelemente benötigen laut WCAG eine Kontrastratio von mindestens 4,5 : 1 (bzw. 3 : 1 für große Schrift). Dies betrifft Logo-Varianten, CTAs, Labels, aber auch Hinweis-Boxen. - Tastatur-Navigation
Alle interaktiven Elemente müssen per Tab, Enter und Esc erreichbar sein. Ein sichtbarer Fokus-Ring zeigt, wo sich der Nutzer gerade befindet. Besonders kritisch sind Slider, Off-Canvas-Menüs und modale Fenster. - Semantische Struktur
Überschriften-Hierarchien (H1–H6), Listen, Landmark-Rollen (z. B. <nav> oder role=“main“) geben Screen-Readern Orientierung. Individuelle Template-Anpassungen sollten daher nie rein visuell („<div>–Spaghetti“) erfolgen. - Alternativtexte und ARIA-Attribute
Produktbilder, Icon-Buttons, „Hamburger-Menüs“ – alles benötigt sprechende alt- oder aria-label-Eigenschaften, damit Screen-Reader Sinn erfassen können. - Formular-Feedback
Fehlermeldungen müssen sofort und eindeutig beschreiben was falsch ist und wie es behoben werden kann. Gleichzeitig darf die Fehlermeldung nicht ausschließlich mit Farbe signalisiert werden (Stichwort Rot-Grün-Schwäche). - Dynamische Inhalte pausierbar machen
Videos mit Autoplay, Karussells oder Countdowns brauchen einen Stop- oder Pause-Mechanismus, damit Nutzer selbst entscheiden können, wann Inhalte wechseln.
Jede dieser Maßnahmen ist in Shopware grundsätzlich möglich; ob sie im Live-Shop greifen, entscheidet letztlich das verwendete Theme und die installierten Plugins. Die gute Nachricht: Mit den Accessibility-Iterationen in 6.6 + 6.7 übernimmt Shopware immer mehr Standard-Aufgaben von Haus aus.
3 | Shopware 6.7 – das große Accessibility-Upgrade
Das Major-Release 6.7 markiert einen Paradigmenwechsel: Alle bisher hinter Feature-Flags verborgenen Accessibility-Adjustments werden dauerhaft aktiviert. Laut Release-Notes bringt 6.7 „upgraded accessibility changes“ sowie tiefgreifende technische Modernisierungen (Vue 3, Pinia, Vite-Build-Pipeline).
- Standardisierte Farb-Tokens mit garantierten Kontrasten in den Core-Themes.
- Refaktorierte HTML-Strukturen (z. B. <ul>/<li> statt <div>-Listen).
- Automatisierte A11y-Tests (axe-core & Lighthouse) in Shopwares GitHub-CI.
- Strengere Store-Guidelines: Neue Plugins und Themes müssen WCAG-2.1-AA-Konformität nachweisen.
Für Betreiber bedeutet das langfristig weniger Wartungsaufwand – kurzfristig aber ein sauber geplantes Template-Refactoring, falls eigene Anpassungen gegen das neue Mark-up laufen.
4 | Zurückportiert auf 6.6: das Feature-Flag ACCESSIBILITY_TWEAKS
Wer (noch) nicht auf 6.7 wechseln kann, profitiert von Shopwares Backport-Strategie. Seit Version 6.6.6.0 werden sämtliche Accessibility-Verbesserungen parallel ausgeliefert, aber erst nach Aktivierung des Flags ACCESSIBILITY_TWEAKS scharf geschaltet.
So geht’s:
# im Projektverzeichnis
bin/console feature:enable ACCESSIBILITY_TWEAKS
bin/console cache:clear
bin/console theme:compile
Alternativ genügt ein Eintrag ACCESSIBILITY_TWEAKS=1
in der .env(.local). Nach dem kompilieren des Themes und Leeren des Chaches sollte auf einer Staging -Umgebung ausführlich getestet werden, denn das neue Flag bringt einige Änderungen in Shopware 6.6 ein:
- Breaking Changes – z. B. geänderte Listen-Markup-Blöcke.
- Kontrast-Variablen – eigene SCSS-Farben überschreiben ggf. Core-Defaults.
- JS-Komponenten – Slider oder Off-Canvas benötigen angepasste Fokus-Steuerung.
Wer diese Hürde nimmt, steht mit Shopware 6.6 praktisch auf demselben Barrierefreiheits-Level wie 6.7 – ohne Major-Upgrade.
5 | Highlight: unser aloha Theme v3 – Barrierefreiheit out-of-the-box
Das aloha Theme ist seit Version 3.7.0 explizit auf das Flag ACCESSIBILITY_TWEAKS abgestimmt und bleibt dabei vollständig kompatibel zu Shopware 6.6 (bis 6.6.10.x).
- Kontrastsichere Design-Tokens und flexible Dark-/Light-Presets.
- ARIA-optimierte Navigations- und Checkout-Flows – inkl. Schritt-Ankündigung für Screen-Reader.
- Pausierbare Slider & Animations-Controls für bewegte Inhalte.
- Dynamische Fokus-Ringe und sichtbare Skip-Links für Tastatur-User.
Damit erhalten Händler eine sofort einsatzbereite, wartungsarme Lösung, die den gesetzlichen Rahmen erfüllt und gleichzeitig durch eine moderne UI/UX überzeugt.
Fazit – Barrierefreiheit für Shopware 6.6
Barrierefreiheit wird mit dem EAA zur gesetzlichen Pflicht – und für viele Shops zum Conversion-Hebel. Shopware liefert in Version 6.7 einen barrierefreien Core, doch dank ACCESSIBILITY_TWEAKS und unserem aloha Theme lässt sich das Ziel schon heute auf Shopware 6.6 erreichen. Wer jetzt handelt, minimiert Risiken, spart spätere Umstellungskosten und öffnet seinen Store einem deutlich größeren Kunden-kreis.
BFSG-Update für Shopware 6.6
Wir machen Ihren Shop barrierefrei
Setzen Sie das verpflichtende BFSG ohne ein aufwendiges Major-Update schnell und effektiv um. Mit unserem Shopware 6.6 BFSG-Update sind Sie kosteneffizient auf der sicheren Seite:
- Update auf aktuelle 6.6-Version, mit offiziellem Shopware-Support bis 2026
- Vorab-Check nach WCAG 2.1 AA mit Maßnahmenkatalog
- Ggf. Aufsetzung einer Testumgebung
- Aktivierung der A13y-Unterstützung in Shopware 6.6
- Anpassung Theme und Plugins
- Abschluss-Prüfbericht nach WCAG 2,1 AA
Gerne stehen wir auch per Teams oder über unser Kontaktformular für Fragen zur Verfügung.

Glossar
- WCAG (A, AA, AAA) – Web Content Accessibility Guidelines:
Internationaler Standard des W3C für barrierefreie Web-Inhalte. Er enthält Prüfkriterien auf drei Konformitätsstufen: A (grundlegende Anforderungen), AA (empfohlenes Mindestniveau, von Gesetzen meist gefordert) und AAA (höchste, sehr strenge Stufe). - A13y – Numeronym für “accessibility”:
Die Zahl steht für die Anzahl der ausgelassenen Buchstaben zwischen erstem und letztem Buchstaben. - EAA – European Accessibility Act:
EU-Richtlinie 2019/882, die unter anderem Online-Shops ab 28. Juni 2025 zu barrierefreien Angeboten verpflichtet. - BFSG – Barrierefreiheitsstärkungsgesetz:
Deutsches Umsetzungsgesetz des EAA. Ab 28. Juni 2025 müssen betroffene Unternehmen ihre digitalen Produkte (z. B. Webshops) barrierefrei gestalten; Kleinstunternehmen sind ausgenommen.