Die neue Produktsicherheits-Verordnung der EU
Die Produktsicherheit ist ein zentrales Anliegen im E-Commerce, insbesondere für Händler, die in der EU tätig sind. Mit der General Product Safety Regulation (GPSR) – der neuen Verordnung über die Produktsicherheit – wird sichergestellt, dass Produkte auf dem europäischen Markt den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Händler müssen strenge Anforderungen erfüllen, um die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten. In diesem Blogbeitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie die Anforderungen der GPSR in Ihrem Shopware 6 Shop umsetzen und so die Sicherheit Ihrer Produkte und das Vertrauen Ihrer Kunden steigern.
Was ist die General Product Safety Regulation (GPSR)?
Die GPSR ist die neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit, die darauf abzielt, gefährliche Produkte vom Markt fernzuhalten und den Schutz der Verbraucher zu verbessern. Sie ersetzt die ältere Produktsicherheitsrichtlinie und enthält umfassendere Regelungen, die sowohl Online- als auch Offline-Händler betreffen. Ziel der GPSR ist es, sicherzustellen, dass Produkte, die in der EU verkauft werden, keine Gefahren für Verbraucher darstellen, unabhängig davon, ob sie aus der EU stammen oder importiert werden.
Ab wann gilt die Produktsicherheits-Verordnung (GPSR)?
Die General Product Safety Regulation (GPSR) wurde im Jahr 2023 verabschiedet und soll die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) ersetzen. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens wird eine Übergangsfrist von etwa 18 Monaten gewährt, um Händlern und Herstellern die Möglichkeit zu geben, sich an die neuen Anforderungen anzupassen. Ab dem 13. Dezember 2024 wird die GPSR für alle betroffenen Unternehmen in der EU verbindlich sein.
Muss ich als Händler mit einem Online-Shop die GPSR beachten?
Kurz und knapp: Ja. Es gibt auch keine Ausnahmen für kleine Händler oder Shop. Die GPSR betrifft alle Unternehmen, die Produkte für Verbraucher bereitstellen, unabhängig davon, ob sie die Produkte online oder offline verkaufen. Insbesondere E-Commerce-Händler müssen sicherstellen, dass die Produkte, die sie auf ihren Plattformen anbieten, den Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Welche Produkte sind von der neuen Verordnung betroffen?
Die GPSR gilt für alle Produkte, die für Verbraucher auf dem Markt angeboten werden, es sei denn, spezifischere Vorschriften gelten für bestimmte Produkte. Sie erfasst insbesondere Produkte, die keine spezifische EU-Harmonisierungsvorschrift haben, wie beispielsweise Haushaltsgegenstände, Spielzeug, Kleidung, Möbel oder elektronische Produkte. Dies umfasst Produkte, die sowohl in der EU hergestellt als auch aus Nicht-EU-Ländern importiert werden.
Es gibt jedoch spezifische Ausnahmen, wenn ein Produkt bereits durch andere EU-Verordnungen reguliert wird, wie beispielsweise:
- Medizinprodukte (unter der Medizinprodukteverordnung)
- Lebensmittel und Lebensmittelverpackungen
- Kosmetika
Für diese Produkte gelten bereits spezielle Sicherheitsvorschriften, die Vorrang vor der GPSR haben. In Fällen, in denen kein spezialisiertes EU-Recht vorliegt, greift jedoch die GPSR als umfassende Verordnung, um die Produktsicherheit sicherzustellen.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der GPSR
Wir wissen worauf es bei erfolgreichen Online-Shops ankommt. Als Shopware Bronze Partner, Shopware Hersteller mit eigenem zertifiziertem Theme und Plugins, sowie Pickware Partner und selbst Shopbetreiber bieten wir Ihnen eine umfassende Expertise aus erster Hand.
Gerne stehen wir Ihnen auch per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
Keine Rechtsberatung!
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten können. Weitere Infos zur GPSR finden Sie unter anderem auf folgenden Seiten:
Informationspflichten für Händler
Diese Vorgaben gibt es ab dem 13.12.2024 für Ihre Produktseiten
- Kontaktinformationen zum Hersteller
Neben dem genauen Handelsnamen oder der Handelsmarke jedes Produktes, müssen Sie vor allem die Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers auf der Produktdetailseite ausweisen. Sollten Sie Produkte vertreiben, die nicht aus der EU kommen, müssen Sie die Anschrift und die E-Mail-Adresse einer verantwortlichen Person in der EU veröffentlichen. - Eindeutige Identifikation der Produkte
Besucher müssen das Produkt eindeutig identifizieren können, z.B. über das Produktbild, Produktnamen, Beschreibung und/oder Eigenschaften. - Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen
Sollten für das Produkt Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen relevant sein, müssen diese in einer für die Verbraucher leicht verständlichen Sprache dargestellt werden.
Die Verordnung gilt nicht für Produkte, die bereits vor dem 13.12.2024 in der EU auf den Markt gekommen sind. Das heißt konkret: Für alle Produkte, die Sie bereits in Ihrem Online-Shop vertreiben, müssen Sie die oben genannten Maßnahmen in der Regel nicht durchführen. Es ist aber nicht ganz geklärt, ob es sich dabei nur um eine Übergangserleichterung handelt und die GPSR in Zukunft dann auch rückwirkend für alle Produkte gelten wird.
Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen, wenden Sie die GPSR bereits jetzt auf alle Produkte an, um ab Dezember 2024 auf der sicheren Seite zu stehen.
Wie kann die GPSR in Shopware 6 umgesetzt werden?
Schritt 1: Zusatzfelder zum Hersteller anlegen
Im ersten Schritt müssen Sie für die erforderlichen Informationen ein Zusatzfeld für die Hersteller anlegen. Es steht Ihnen natürlich frei die genaue Konfiguration und/oder Felder noch anzupassen.
- Gehen Sie auf “Einstellungen->System->Zusatzfelder“
- Legen Sie dort ein neues Set an
- Technischer Name. custom_gpsr
- Label: GPSR
- Verwenden für: Hersteller
- Legen Sie für dieses Set dann ein Zusatzfeld an:
- Typ: Text-Editor
- Technischer name: custom_gpsr_manufacturer_contact
- Label: Kontaktadresse
Über dieses Zusatzfeld können Sie in Zukunft die genaue Adresse, sowie eine verlinkte E-Mail-Adresse zu jedem Hersteller eingeben.
Schritt 2: Template anpassen
Im zweiten Schritt müssen Sie noch den passenden Block im Template der Produktdetailseite anpassen. Wir wollen die Kontaktinformationen des Herstellers unter der Produktbeschreibung ausgeben – das können Sie natürlich beliebig anpassen.
- Erstellen Sie ein eigenes Plugin oder erstellen das Template in einem vorhandenen Custom-Theme
- Legen Sie folgende Template-Dateie an:
- IHRPLUGIN/srv/views/storefront/component/product/description.twig.html
- Überschreiben Sie den Block component_product_description_content_text mit den unten aufgeführten Anpassungen
- Installieren und aktivieren Sie das Plugin
- Leeren Sie den Cache.
IHRPLUGIN/srv/views/storefront/component/product/description.twig.html
{% sw_extends "@Storefront/storefront/component/product/description.html.twig" %}
{% block component_product_description_content_text %}
{{ parent() }}
{% if page.product.manufacturer.customFields.custom_gpsr_manufacturer_contact %}
<h3>{{ 'listing.filterManufacturerDisplayName' | trans }}</h3>
<div>{{ page.product.manufacturer.customFields.custom_gpsr_manufacturer_contact | raw }}</div>
{% endif %}
{% endblock %}
Kostenlose GPSR-Vorlage auf GitHub
Die komplette Vorlage haben wir als Plugin auf GitHub veröffentlicht. Gerne können Sie dieses Plugin verwenden und/oder adaptieren. Beachten Sie, dass die Vorlage nicht ungeprüft/angepasst in einer Produktivumgebung verwenden werden sollte:
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Direkter Kontakt zu unseren Shopware-Experten
Gerne bieten wir Ihnen vorab in einem persönlichen Gespräch eine kostenlose Beratung zu den Möglichkeiten rund um Shopware
Alternativ können Sie uns auch direkt per Telefon oder E-Mail mit Ihren Fragen zur GPSR-Umsetzung kontaktieren.
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