Streitbeilegung auf Webseiten – Änderung zum 21.07.2025


Was sich am 21.07.2025 für Website-Betreiber ändert und was Sie jetzt tun müssen!

Was war bisher Pflicht?

Seit dem Jahr 2016 waren Betreiber von Online-Shops sowie Anbieter von Dienstleistungen, die über das Internet vertrieben werden, verpflichtet, einen gut sichtbaren Hinweis im Impressum auf die sogenannte OS-Plattform der Europäischen Union bereitzustellen.

Die Abkürzung „OS“ steht dabei für Online-Streitbeilegung (englisch: Online Dispute Resolution, kurz ODR). Ziel dieser Maßnahme war es, Verbrauchern eine zentrale Anlaufstelle zu bieten, über die sie Konflikte mit Unternehmen im Zusammenhang mit Online-Käufen oder -Dienstleistungen auf einfachem und unbürokratischem Wege außergerichtlich beilegen konnten.

Die OS-Plattform war über die Website der EU-Kommission erreichbar, konkret unter der URL: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Dort konnten Verbraucher Beschwerden einreichen, die anschließend an eine anerkannte Schlichtungsstelle weitergeleitet wurden. Auch Unternehmen hatten die Möglichkeit, sich aktiv an der Konfliktlösung zu beteiligen – mit dem übergeordneten Ziel, eine Einigung zu erzielen, bevor es zu einem kosten- und zeitintensiven Gerichtsverfahren kommt.

Diese Regelung war Teil eines umfassenderen Vorhabens der EU, den digitalen Binnenmarkt zu stärken, das Vertrauen der Verbraucher in grenzüberschreitende Online-Geschäfte zu erhöhen und faire Rahmenbedingungen im E-Commerce zu schaffen.

Jetzt rudert die EU-Kommision wieder zurück!

Quelle: https://pixabay.com/de/vectors/richter-gericht-hammer-verwaltung-7602999/

Jetzt wird wieder zurückgerudert!

Die Änderung betrifft alle Betreiber von Webseiten und Online-Shops, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher (Endkunden) verkaufen.

Wichtig:
Wenn Sie bisher verpflichtet waren, einen klickbaren Link zur OS-Plattform bereitzustellen, sind Sie ebenfalls von der Änderung betroffen.

Nicht betroffen sind Unternehmen, die ausschließlich im stationären Handel tätig sind, sowie Unternehmer, die ausschließlich im B2B-Bereich (Business-to-Business) agieren.

Was müssen Website-Betreiber jetzt tun?

Bis zur endgültigen Abschaltung gelten Übergangsfristen:

Bis 19. Juli 2025:

  • Der Link zur OS-Plattform muss weiterhin auf der Website enthalten sein.
  • Auch der Hinweistext (z. B. im Impressum oder in den AGB) bleibt vorerst Pflicht.

Ab dem 20. Juli 2025:

  • Der Link zur OS-Plattform und alle dazugehörigen Hinweise müssen entfernt werden – aus:
    • dem Impressum
    • den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
    • E-Mail-Signaturen
    • eventuell auch aus Shop-Systemen oder Marktplatzprofilen

Wer den Hinweis nach dem 20. Juli 2025 stehen lässt, riskiert Abmahnungen – weil veraltete oder irreführende Angaben als wettbewerbswidrig gelten können.

Beispiel für den bisherigen Hinweis (der ab Juli 2025 gelöscht werden muss):

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/


WICHTIG für die Webseite:

Weiterhin muss aber folgender Text auf der Webseite enthalten sein (gültig ab 20. Juli 2025):

*Bei Teilnahme am Schlichtungsverfahren

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de

Bei Nichtteilnahme am Schlichtungsverfahren
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

*Quelle: e-recht24.de

Für Online-Shop Betreiber und weitere Unternehmen gibt es 2025 weitere wichtige Änderungen 2025!
Auch das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt Pflichten für Website-Betreiber mit sich. Mehr dazu finden Sie hier: BFSG 2025

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